Windenergie im „Vierländereck“

Die Gemeinden Darscheid, Gefell, Hörscheid und Utzerath sowie die Verbandsgemeindeverwaltung Daun haben sich am 17. Juli 2020 mit jeweils einem Vertreter zusammen gesetzt, um das weitere Vorgehen bezüglich einer möglichen Windenergienutzung auf Gemeindeflächen abzustimmen. Wesentlicher Inhalt dieses Termins war es, die Interessen der Gemeinden auf eine einheitliche Basis zu stellen, um darauf aufbauend belastbare Angebote von möglichen Projektentwicklern erhalten zu können. Bei Fragen oder Anregungen können sich die Bürger der Gemeinden gerne an ihren jeweiligen Ortsbürgermeister wenden.

Vorverlauf:

In der VG Daun wurden die seit Jahren laufenden Planungen in Windenergie, als Teil des Flächennutzungsplanes, eingestellt. Somit greift automatisch der Privilegierungstatbestand, der besagt, dass Windkraftvorhaben im Außenbereich mit Vorrang zu bewerten sind. Somit kann seitens der Betreiberunternehmen in einem speziellen Verfahren (anstatt Fortschreibung FNP) die Initiative ergriffen werden; was sodann auch geschehen ist. Dies wird – zunächst zumindest – auf Flächen in Eigentum der Kommunen begrenzt! Nach auch politisch geltenden Vorrangflächen Suchkriterien wurden die Flächen der Gemeinden Darscheid, Gefell, Hörscheid und Utzerath gefunden.

Dennoch sind sämtliche Einschränkungen für eine Genehmigung der Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu beachten. Da einige Träger öffentlicher Belange ihre Aussage zur Befürwortung bzw. Genehmigung erst im förmlichen Verfahren geben, ist im Vorfeld nichts sicher zu stellen. Ein aufwendiges wie kostspieliges Verfahren, zu Lasten der Investoren. Daher erfolgt von Seiten derer zunächst die Abfrage der Verpachtungsbereitschaft.

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