Bauen in Utzerath

!!!! Bauabschnitt 3 in Planung und der weitere Ausbau ist vorbehaltlich (zunächst war dieser ab 2023 vorgesehen). Stand 2024: Vorerst keine Fortführung, es sind noch Plan-Grundstücke auszuweisen !!!!

Bedingt derzeitiger Situation im Bausektor wurde festgelegt, von bisheriger Bebauungsfrist abzuweichen. In neu erstellten Kaufverträgen – sodann ab Bauabschnitt 3 – wird die Option einer Fristverlängerung um zwei Jahre angeboten, um so etwas Entspannung für die Bauherren zu schaffen!

Erhard Annen

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Flurkarte Utzerath

Baugebiet
Der Hauptteil der Ortslage ist als Mischbaufläche dargestellt, das Neubaugebiet „Auf dem Zaumerich“ als Wohnbaufläche. An verbindlicher Bauleitplanung besteht in Utzerath eine Abrundungssatzung für den Bereich „Auf dem Acker“ sowie der Bebauungsplan „Auf dem Zaumerich“. Das Neubaugebiet mit ca. 20 Baustellen ist in Gemeindeeigentum; es wird in mehreren Bauabschnitten – der Nachfrage entsprechend – erschlossen, wodurch der Bedarf an Baustellen für die ortsverbundene Bevölkerung mittel- bis langfristig gedeckt ist. Zu den Baustellen im vor genannten Baugebiet gibt es weitere erschlossene Baugrundstücke (Baulücken) am Ortsrand wie auch im Ortskern.

Baugrundstücke „Auf dem Zaumerich“
verschiedener Größen, ca. 800m² oder gfls. auch größer. Ortsrand, Südhang, unverbaubare Aussicht, kurzfristig bebaubar – zu verkaufen. Preis für Grund und Boden ab 8,- EUR – weitere Auskunft auf Anfrage!

Der 2. Bauabschnitt ist derzeit noch in Bearbeitung und inzwischen soweit erschlossen (Stand Oktober 2020). Der Erschließungsumfang war bedingt enormer Vorleistung – zunächst auf 5 bzw. 6 Baugrundstücke begrenzt.

Der 1. und auch 2. Bauabschnitt (Erschließung in 2020/2021) ist soweit bebaut bzw. veräußert.

Eine Fortführung, Erschließung 3. Bauabschnitt, über diesen sich vorliegender Bebauungsplan bereits erstreckte, ist in 2022 beschlossen worden. Haushaltsgenehmigung für 2023 erfolgte nicht (siehe unten)!!! Vorerst keine Fortführung, da das Kapital zur erforderlichen Vorleistung nicht vorhanden und auch nicht aufzubringen bzw. zu finanzieren ist. Zugleich werden rückläufige Buchungen bis Stornierung von Zusagen verzeichnet und schließen notwendige Investition absehbar in Gänze aus. Eine minimale feste Kaufabsicht bleibt vorgemerkt!

In diesem 3. Bauabschnitt liegt der Preis – nach Ratsbeschluss auf Basis vorläufiger Ermittlung – noch bei 32,- EUR/m² (Stand 2023). Dies für Grund und Boden inkl. Ausbaubeiträge für Abwasser und Wasser (Ver- und Entsorgungseinrichtungen, für diese eine Kostenzusage zunächst bis 31.12.2023 vorliegt). Der VK-Preis ist bei späterer Umsetzung entsprechend evtl. Zuschläge der Ver- und Entsorgungsbetriebe – zu korrigieren. Der Preis somit unter Vorbehalt, auch was sonstige Kosten betrifft, die sich evtl. auf Grund und auswirken können.

(Status 01.10.2022 – akt. am 30.12.2022; am 30.03.2023; überarbeitet am 29.02.2024).

Hinweis Status (2023 / KW 20, akt. 30.03.2023)! Die Kommunalaufsicht hat den Haushaltsplan 2023 NICHT genehmigt. Somit ist der Kredit für den weiteren Ausbau versagt. Hauptgrund dafür ist, dass aktuell nicht mehr ausreichend Interessenten zur Verfügung stehen, die ein Grundstück erwerben möchten! Bereits gelistete wie auch neue Interessenten werden weiterhin vorgemerkt! Bei ausreichender Anzahl an Vormerkungen werden die Planungen/Fortführung erneut aufgenommen.

Nähere Info per eMail: ortsgemeinde.utzerath@vgdaun.de

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