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Aktuelles – utzerath-eifel.de !!! Maibaum stellen >>><<< Entfällt !!! Das Stellen des Maibaums ist unter Einhaltung jeglicher Hygienevorschriften gestattet (§ 4 Abs. 3 Satz 2 4. CoBeLVO). Es darf aber nur beim Aufstellen des Maibaumes bleiben. Jegliche Art an Veranstaltungen sind untersagt (§ 3 der 4. CoBeLVO). !!!!! Pfingstdorffest…