Abfall- und Verhaltensregeln am Friedhof
Friedhof Utzerath/Schönbach Im Namen der beiden Ortsgemeinden (Träger der Friedhofkosten) sowie derer Personen, die überwiegend ehrenamtlich dortige Abfälle beseitigen, erfolgen diese Hinweise: – Jegliche Rückstände, beim Neuanlegen oder Auflösen einer Grabstätte, sind grundsätzlich nicht als regulärer Friedhofsabfall zu betrachten. Der Verursacher ist verpflichtet, diese baulichen Rückstände sowie auch Kränze und…