Tourismus und Fremdenverkehr

Täler- und Höhenweg / Tourismus und Angebot:

Seitens einiger Bürger wird der Weg sporadisch kontrolliert und wie schon fast eine Tradition, erfolgt an Karfreitag ein offizielles Begehen/Befahren aus zwei Richtungen. Hier werden Auffälligkeiten behoben, ggf. Bänke frei gestellt, Schilder kontrolliert ergänzt und gereinigt. Insgesamt nach dem Rechten gesehen …

Die Aktion startet am 15.04. um 10.00 Uhr am Gemeindehaus (unten) und nach ca. 2 Stunden sollten die Trupps wieder am Ende zusammen treffen. Hier ist jeder Freiwillige Teilnehmer (auch ohne Vorkenntnisse) gerne gesehen und es wäre von Vorteil, 2-3 Fahrzeuge (Traktor oder Quad ggf. mit Anhänger) dabei zu haben, die evtl. Zubehör und ein paar weitere Teilnehmer mit aufnehmen können.

Information:

Vermehrt kam es in den letzten Monaten dazu, dass der Ortsgemeinderat in einer Sitzung die Anordnung/Annahme von Spendeneinnahmen zu beschließen hatte – vordergründig zu Gunsten des Fremdenverkehrs. Eine eher erfreuliche Aufgabe, deren Bewandtnis jedoch zu ständigen Rückfragen bei mir führt, die ich gerne in ein paar Sätzen erklären möchte.

Die Ortsgemeinde hat direkte sowie indirekte Umlagen zu leisten, womit insgesamt touristische Einrichtungen – in der Region sowie übergreifend – im Gesundland – geboten und unterhalten werden. Dies betrifft nicht nur Mobiliar oder den Unterhalt von natürlichen und geschaffenen Attraktionen, so auch Rad-/Wanderwege, Maare-Mosel-Radweg, etc.! Die Umlagen sind teils abhängig als auch unabhängig der örtlich installierten Gastbetriebe durch die Ortsgemeinde zu leisten und die gebotenen Einrichtungen stehen hiernach – in Gänze – Jedermann zur Verfügung. Nicht nur den Touristen.

Die Gemeinde ist im Gegenzug dazu berechtigt – oder je nach finanzieller Lage sogar dazu verpflichtet – die getätigten Ausgaben in Form von Beiträgen nach einer Fremdenverkehrssatzung zumindest teilweise von den örtlichen Betrieben zurück zu erwirtschaften. Jeder Betrieb, der von den touristischen Einrichtungen profitieren könnte – Gastgewerbe, Handel, Handwerk und auch Nebenerwerb wären veranlagungsfähig (siehe dazu auch laufende Bekanntmachungen anderer Ortsgemeinden zu diesem Thema). Ein  Verfahren, welches massiven internen und behördlichen Aufwand mit teils unangenehmen Auswirkungen bedeutet, steht bei Orten in unserer Konstellation und Größe in keiner Relation zum Ergebnis. Deshalb wird die Einführung einer Fremdenverkehrssatzung – mit daraus resultierenden Gebühren – vom Rat nicht weiter verfolgt wird. Die genannten freiwilligen Abgaben (Spenden) von Beherbergungsbetrieben im Ort, die zu Gunsten dieser Haushaltsstelle eingebucht werden, sollen dahingehende Veranlagung auch zukünftig vermeiden.

Erhard Annen

Ortsbürgermeister

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