Friedhof Utzerath/Schönbach Im Namen der beiden Ortsgemeinden (Träger der Friedhofkosten) sowie derer Personen, die überwiegend ehrenamtlich dortige Abfälle beseitigen, erfolgen diese Hinweise:
– Jegliche Rückstände, beim Neuanlegen oder Auflösen einer Grabstätte, sind grundsätzlich nicht als regulärer Friedhofsabfall zu betrachten. Der Verursacher ist verpflichtet, diese baulichen Rückstände sowie auch Kränze und sonstiges Sperrgut ausnahmslos zu entfernen und auch selbst zu verbringen. Das evtl. kurzzeitige zwischenlagern im Außenbereich sowie auch die Vorgehensweise beim Errichten und Rückbau einer Grabstätte, bedarf vorheriger Absprache mit der Friedhofsverwaltung. Im Außenbereich verfügbares Füllmaterial darf verwendet werden!
– Weiter wird dahingehend dazu aufgerufen, dass bei Neubepflanzung die Transportbehältnisse sowie flächiger Abraum wieder mitzunehmen sind. So wie die teils komplexe Neuware in der Regel angefahren wird, sollten die Rückstände doch gleichermaßen problemlos wieder mitzunehmen sein!
– Auf eine grundsätzliche Trennung der hiernach verbleibenden regulären Friedhofsabfälle hat sodann jeder Besucher zu achten. Blumen, Gestecke, abgebrannte Grableuchten, o.ä. sind entsprechend der allgemein üblichen Regelungen dem Grüngut bzw. dem Restabfall zu zuführen. Nur so ist das Abfallaufkommen zu reduzieren und nur so kann ohne Zusatzkosten die Option, eine Bereitstellung nicht ständig überfüllter Abfallbehälter für Kleinmengen, ganzjährig geboten werden. Hiernach hat jeder Friedhofsbesucher die Möglichkeit, Blumen, Gestecke oder Kerzen zu erneuern und das Ersetzte ordnungsgemäß am Friedhof zurück lassen zu können.
Grundsätzlich trägt hinterlassener Abfall zu einem Aufwand zu Lasten derer bei, die so gut sind alles wegzuschaffen; so aber auch zu Lasten der Gemeinden, die für diese Entsorgungskosten aufkommen müssen. Wir appellieren und bitten eindringlich zu mehr Einsicht und Rücksicht eines jeden Einzelnen, die Abfälle insgesamt doch möglichst zu vermeiden bzw. nicht einfach alles zurück zulassen.