Am 26.05.2019 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. Dazu steht in Utzerath das Gemeindehaus als Wahllokal zur Verfügung.
Die Wahlhandlung – für beide Wahlen – dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Neben den Verbandsgemeinderäten und den Kreistagen wird auch der Ortsgemeinderat sowie der Ehrenamtliche Ortsbürgermeister gewählt.
Die Wahl zum EU-Parlament läuft parallel zu v.g. Kommunalwahlen.
Zur Ortsgemeinderat- bzw. Ortsbürgermeisterwahl: https://www.wahlen.rlp.de/fileadmin/dokumente/kw/KW2019_Wahlsystem_Wahlberechtigung.pdf
…… 2. Mehrheitswahl: Wird nur ein Wahlvorschlag zugelassen oder liegt kein Wahlvorschlag vor, können die Wählerinnen und Wähler vollkommen frei entscheiden, welchen wählbaren Personen aus dem jeweiligen Wahlgebiet sie ihre Stimmen geben möchten. Die Wähler dürfen dabei so viele Namen auf den Stimmzettel schreiben, wie Ratsmitglieder zu wählen sind.
…. 4. Direktwahl: Bei den Direktwahlen der Landräte, Bürgermeister und Ortsvorsteher ist der Bewerber gewählt, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat. Stehen mehrere Kandidaten zur Wahl und hat keiner im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erzielt, findet eine Stichwahl statt. In der Stichwahl treten die beiden Kandidaten gegeneinander an, auf die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen entfielen. Gewählt ist, wer bei der Stichwahl die höchste Stimmenzahl der gültigen Stimmen erhält. Ist kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden, wählt der Kreistag den Landrat, der Verbandsgemeinderat den Bürgermeister, der Gemeinderat den Ortsbürgermeister, der Stadtrat den Stadt- oder Oberbürgermeister und der Ortsbeirat den Ortsvorsteher.