Abfall- und Verhaltensregeln am Friedhof

Friedhof Utzerath/Schönbach Im Namen der beiden Ortsgemeinden (Träger der Friedhofkosten) sowie derer Personen, die überwiegend ehrenamtlich dortige Abfälle beseitigen, erfolgen diese Hinweise: – Jegliche Rückstände, beim Neuanlegen oder Auflösen einer Grabstätte, sind grundsätzlich nicht als regulärer Friedhofsabfall zu betrachten. Der Verursacher ist verpflichtet, diese baulichen Rückstände sowie auch Kränze und…

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Laienspielgruppe Schönbach-Utzerath

Kartenrückgabe- bzw. Gültigkeit  aus gegebenem Anlass! Liebe Theaterfreunde, die Theaterkarten, die bis jetzt noch nicht abgegeben wurden, behalten natürlich ihre Gültigkeit und gelten als Gutschein für eine neue Karte in der nächsten Spielsaison. Die Karten können aber auch bei Winfried Häb, Tel.: 02676 1792 gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden.…

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