HINWEIS AN HUNDEHALTER

Wegen häufiger Anmerkungen, so wie auch vermehrt bei letzter Herbst-Pflegaktion festgestellt, ist leider wieder ein Apell an alle Hundebesitzer zu richten, dass diese ihre Hunde doch nicht überall – wenn gerade nötig – ihre Notdurft in Beete und Anlagen verrichten lassen. Dies beinhaltet, dass die Hunde nicht unbeaufsichtigt herumstreunen und bei Bedarf u. A. den Kinderspielplatz als Toilette nutzen. Zu den Unannehmlichkeiten beim Bearbeiten jeglicher Flächen, wird im Besonderen am Spielplatz eine gesundheitliche Gefährdung für die Kinder gesehen! Wenn es dann doch geschieht, sollte es für den Halter selbstverständlich sein, das Hinterlassene zu beseitigen!

 

Nicht zuletzt im Hinblick auf die große Mehrheit an Hundehaltern, die sich an die Regeln halten, oder deren Hunde das eigene Anwesen nicht einmal verlassen, wird es doch langsam müßig, dass man darauf immer wieder hinweisen muss.

 

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Meldepflicht der Hunde durch den Halter hingewiesen, damit die Veranlagung durch die VGV Daun entsprechend der Haltung erfolgen kann. Auch Einwohner mit Zweitwohnsitz sollten hierbei den überwiegenden Aufenthalt ihres Hundes betrachten und dies ggfls. entsprechend melden. Für das An- und Abmeldeprozedere kann auch der Kontakt zur Ortsgemeinde aufgenommen werden, die hierbei gerne behilflich ist.

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